Familienrecht
Unseren familienrechtlichen Mandaten liegen meistens Eheauseinandersetzungen zu Grunde.
Frau Rechtsanwältin Hofmann hat sich im Bereich des Familienrechts spezialisiert und auf Grund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und der einschlägigen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen, erworben.
Um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden ist es unser Anliegen zwischen den Ehepartnern zunächst zu vermitteln. Kommt eine gütliche Einigung allerdings nicht zu Stande, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten mit der notwendigen Entschiedenheit auch gerichtlich durch.
Wir beraten auch in Fragen der Gestaltung von Eheverträgen sowie in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Lebenspartnerschaft, der Adoption, des Namensrechts und der Vaterschaftsfeststellung.
Wir sind hier für Sie insbesondere in folgenden Bereichen tätig: